Satzung

Hinweis! Die aktuell gültige Satzung von 2004 wird überarbeitet.

Satzung des „Die Bahn Bleibt e.V.“ Stand 2004

§ 1 Name und Sitz

Der Verein soll ins Vereinsregister Salzwedel eingetragen werden und heißt dann „Die Bahn Bleibt e.V.“. Er hat seinen Sitz in Salzwedel. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist der Einsatz für eine nachhaltige Verkehrspolitik, insbesondere durch Engagement für den Erhalt der Bahnlinien Salzwedel – Oebisfelde und Salzwedel – Wittenberge. eine Stärkung des schienengebundenen Personennahverkehrs und Güterverkehrs, sowie eine generelle Stärkung des Umweltverbundes. Dies wird insbesondere erreicht durch Informationsveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen für Verkehrsteilnehmer und Teilnehmerinnen, Planer und Planerinnen, Gewerbetreibende und Politikerinnen und Politiker, durch Bewusstseinsbildende Aktionen und die Durchführung und Begleitung von Modellprojekten. Der Verein arbeitet überparteilich.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Beitrittserklärung und der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages.

Sie endet:

  • durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt ist immer zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
  • durch Tod oder Auflösung der juristischen Person
  • durch Ausschluss.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 31.01. des Kalenderjahres fällig, im ersten Geschäftsjahr bis zum 31.08.. Mitglieder deren Mitgliedsbeitrag bis zum 30.06. eines Jahres trotz Mahnung nicht eingegangen ist, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

§ 6 Mitgliedsversammlung

Die Mitgliedsversammlung findet mindestens einmal jährlich mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen statt. Die Termine der Mitgliedsversammlung werden durch schriftliche Einladung durch den Vorstand allen Vereinsmitgliedern bekanntgegeben. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Aufgabe der Mitgliederversammlung:

  • Über Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen
  • Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre. In den Vorstand gewählt sind diejenigen Kandidaten, die 2/3 der Stimmen der Anwesenden bekommen.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten. Ein Vorstandsmitglied wird als Kassenwart gewählt. Stehen der Eintragung ins Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmt Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand  berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig  durchzuführen.

§ 8 Haftung

Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen.

§ 9 Auflösung

Die Auflösung muss von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Verkehrsclub Deutschland e.V..


Beschlossen am 09.08.02, vom Vorstand nach Aufforderung durch das Amtsgericht in § 6 ergänzt am 18.09.02